Eine überstandene Krebserkrankung sollte Menschen nicht auf Dauer die Zukunft verbauen. Den Vorstoß des Bundesrats unterstütze ich deshalb. Besonders bei Adoptionen leuchtet mir nicht ein, weshalb eine frühere Diagnose für sich genommen gegen jemanden sprechen sollte.
Ein Recht auf Vergessenwerden müsste dabei mehr bieten als einen freundlicheren Umgang: klare Bedingungen, unter denen die Erkrankung nicht mehr angegeben werden muss. Sonst bleibt es den Betroffenen überlassen, bei jedem Antrag erneut um eine faire Beurteilung zu kämpfen.
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