Vergesellschaftung: Im Grundgesetz vorgesehen, politisch unerwünscht?

Symbolbild: 2016.10 - Amsterdam, photo of modern architecture - A building with its pillars in the IJ-water - geo-tagged free urban picture, in public domain Commons; Dutch urban photography by Fons Heijnsbroek, The Netherlands (30153585085).png · CC0 · Wikimedia Commons

Über Wohnraum lässt sich streiten – und über Vergesellschaftung erst recht. Aber mich irritiert, wenn schon die grundsätzliche Berechtigung einer solchen Idee zum Streitfall wird. Der Gewerkschaftler und Soziologe Hans-Jürgen Urban verteidigt das Recht auf Vergesellschaftung von Wohnraum und verweist darauf, dass das Grundgesetz diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht. Für mich ist das ein guter Anlass, zwischen zwei Fragen zu unterscheiden: Was darf Politik erwägen? Und was sollte sie tatsächlich tun?

Wer eine verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit verteidigt, muss damit noch nicht jeden konkreten Plan überzeugend finden. Genau diese Unterscheidung scheint mir entscheidend. Man kann Vergesellschaftung befürworten, ablehnen oder skeptisch prüfen. Eine offene Debatte braucht dafür Raum. Ich möchte Argumente darüber hören, welchen Nutzen ein Vorschlag verspricht, welche Schwierigkeiten er mit sich bringen könnte und woran sein Erfolg zu messen wäre.

Urban schreibt den Attacken aus Bayern auf die Berliner Koalitionspläne autoritäre Züge zu. Das ist eine scharfe Bewertung. Die knappen Angaben reichen mir nicht, um sie selbst zu übernehmen; dafür müsste ich die konkreten Angriffe kennen. Den dahinterliegenden Konflikt finde ich trotzdem bedenkenswert: Kritik an einem politischen Vorhaben ist notwendig. Problematisch wäre aus meiner Sicht der Anspruch, eine zulässige Option grundsätzlich aus der demokratischen Diskussion zu verbannen.

Umgekehrt ist der Hinweis auf das Grundgesetz für mich kein Ersatz für politische Überzeugungsarbeit. Eine Möglichkeit wird nicht allein dadurch zur besten Lösung, dass sie vorgesehen ist. Wer Vergesellschaftung fordert, sollte erklären können, warum gerade dieser Weg sinnvoll wäre. Wer sie ablehnt, sollte sich ebenso an nachvollziehbaren Argumenten messen lassen. Bloßes Unbehagen gegenüber einem Begriff wäre mir auf beiden Seiten zu wenig.

Ich wünsche mir für unsere Diskussion deshalb weniger reflexhafte Grenzziehungen und mehr Neugier auf die eigentliche Sache. Welche Erwartungen verbinden wir mit dem Umgang mit Wohnraum? Welche Einwände würden unsere eigene Position tatsächlich verändern? Vielleicht beginnt ein produktiver Streit genau dort: wenn wir eine unbequeme Möglichkeit lange genug auf dem Tisch liegen lassen, um sie ernsthaft zu prüfen.

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